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timeless furniture GmbH

Bahnhofstraße 114,

70736 Fellbach

Tel.: +49 (0) 711 396 886 85

E-Mail: info@timelessfurniture.de

Web: http://www.timelessfurniture.de

 

Sitz:

Amtsgericht Stuttgart HRB 723403

timeless furniture GmbH

Persönlich haftender Gesellschafter

 

Ust.-Id DE256405127

Geschäftsführer: Berkan Fitik

 

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Quellverweis: eRecht24

 

 

AGB

1. Geltungsbereich
1.1. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlichabweichender schriftlicher Vereinbarungen ausschließlich.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an,

es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2. 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Maßgabe von Absatz (1.1) auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.


2. Angebot
2.1. 

Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und
Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. 

Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung des Käufers liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
2.3. 

Für den Umfang der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

Sämtliche Nebenabreden und sämtliche Änderungen der Bestellung bedürfen der Schriftform.
2.4. 

Unsere Handels- und Reisevertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden, Zusicherungen etc. zu geben, die über den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung hinausgehen.
2.5. 

An Informationen, insbesondere Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die an den Käufer oder Dritte weitergegeben werden, behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Sie dürfen anderen Personen als dem Käufer bzw. dem Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


3. Lieferung und Lieferverzug
3.1. 

Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Sie sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich vereinbart.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 

Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eineLieferfrist erneut zu vereinbaren.

Die Einhaltung von Fristen von Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer beizubringender Leistungs- oder Lieferungsbestandteile, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen.
3.2. 

Da wir von den jeweiligen Liefermöglichkeiten der Hersteller und Zulieferer abhängig sind, besteht generell kein Rechtsanspruch auf Lieferung der gewünschten/ bestellten Ware bzw. der gewünschten/ bestellten Menge. Dies gilt insbesondere im Falle von Produktionseinstellung oder anderweitiger Nichtlieferbarkeit eines Artikels seitens des Herstellers oder Zulieferers.
In diesen Fällen besteht unsererseits keine Erfüllungspflicht, 

wobei bei Nichtlieferbarkeit der Käufer im Rahmen unseres jeweiligen Kenntnisstandes vorab unterrichtet wird.
3.3. 

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Kaufsache das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Wird ein unverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist um vier Wochen überschritten, so kann der Käufer uns schriftlich auffordern,

binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Fristablauf dieser Aufforderung kommen wir in Verzug.
3.4. 

Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen.

Fällt uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen,

im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aber nach Maßgabe des Satzes 5 dieses Absatzes beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im übrigen ist unserer Ersatzpflicht wegen Verzögerung der Lieferung auf höchstens
15 % der vereinbarten Vergütung (inklusive Umsatzsteuer) nach Maßgabe des Satzes 5 dieses Absatzes beschränkt.

Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.5. 

Befinden wir uns mit der Lieferung in Verzug, kann der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen,

dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Kaufsache ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt,

durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück zu treten.

Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen des erfolglosen Ablaufs der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung ausgeschlossen.
3.6. 

Der Käufer ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder ob er auf die Lieferung besteht.
3.7. 

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Käufer zumutbar.


4. Preis und Zahlung
4.1. 

Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist freibleibend.
Die Preisangaben verstehen sich ohne Umsatzsteuer vund gelten ab Werk.

Die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
4.2. 

Der Käufer ist verpflichtet, den Preis bei Übergabe der Kaufsache oder Übersendung der Rechnung zu zahlen.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.3. 

Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht fristgerecht nach, sind wir nach Fristablauf zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4. 

Als Zahlungsweisen werden Vorauskasse, Bankeinzug oder Überweisung akzeptiert, wobei sowohl die Annahme als auch die Ablehnung einer der aufgeführten
Zahlungsweisen ausschließlich der Firma tfm obliegen, es besteht seitens des Bestellers kein Anspruch auf die gewünschte Zahlungsweise,

wenn wir dieser nicht zustimmen. Uns noch unbekannte Neukunden können grundsätzlich nur gegen Vorauskasse beliefert werden.

In Abhängigkeit vom Auftragsvolumen behalten wir uns vor, Teilbeträge als Vorkasse zu vereinbaren.
Eventuelle Skonti und Mengenrabatte werden im Vorwege ausgehandelt. Auslandsbestellungen sind ausschließlich gegen Vorauskasse möglich.
Eventuelle Bankgebühren sind grundsätzlich vollständig vom Besteller zu tragen, sie sind nicht vom Rechnungsbetrag (weder
vom Besteller selbst noch vom Geldinstitut) in Abzug zu bringen!
4.5. 

Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, 

soweit es auf Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4.6. 

Verzugszinsen werden mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz berechnet.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
 

5. Vertragsstornierungen
5.1. Vom Käufer vorgenommene Stornierungen berechtigen den Lieferer zur Erhebung von Schadenersatz entsprechend

des  Anarbeitungsstandes des betroffenen Auftrages.


6. Gefahrübergang, Verpackungen, Transportversicherung
6.1. 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht ab Werk auf den Käufer über.

Dem steht es gleich, wenn die Kaufsache – auf Verlangen des Käufers nach einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Käufers versendet und –

an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person übergeben werden.
6.2. 

Transportverpackungen werden vom Hersteller zurückgenommen und außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer
stofflichen Verwertung zugeführt.
6.3. 

Sofern der Käufer dies wünscht, wird die Kaufsache durch eine Transportversicherung eingedeckt.

Diesbezüglich anfallende Kosten trägt der Käufer.

7. Mängelhaftung, sonstige Haftung, Verjährung
7.1. 

Mängel der Kaufsache sind vom Käufer unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach deren Bekanntwerden unter Angabe des Tages des ersten Auftretens und konkreter Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Entspricht die Anzeige nicht diesen Anforderungen, ist jegliche Mängelhaftung ausgeschlossen
7.2. 

Im Falle der ordnungsgemäßen Anzeige haften wir für Mängel der Kaufsache wie folgt:
Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung ferner verweigern, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Dies gilt nicht für Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Käufers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.3. 

Sollte die in Absatz 7.2 genannte Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein oder zweimal fehlschlagen, steht dem Käufer das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
7.4. 

Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, v orhersehbaren Schaden begrenzt,
wenn keiner der in Satz 2 di eses Absatz es aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
7.5. 

Die Haftung für Schäden durch die Kaufsache an Rechtsgütern des Käufers oder Dritten, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder derartige Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vertragstypisch und vorhersehbar sind. In Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.6. 

Die Regelungen der vorstehenden Absätze 4 und 5 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. 

Sie gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.7. 

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Recht wegen Mängeln der Kaufsache beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang bzw. im Falle einer Übernahme durch den Spediteur, den Frachtführer oder durch die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person mit Übernahme durch diese. Die Verjährungsfrist
des Satz 1 gilt auch bei Schadensersatzansprüchen, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist des Satz 1 gilt jedoch nicht in den Fällen des
§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen),
§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke),
§ 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder
§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in
der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen
hierfür besteht).

Die im vorstehenden Satz genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts wegen Mängel des Produkts sind ausgeschlossen,

soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
7.8. 

Die Verjährungsfristen des Absatzes 7 gelten nicht im Falle des Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.9. 

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt es auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1. 

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Kaufsachen vor, bis der Käufer alle gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.
8.2. 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Kaufsache
zurück zu nehmen. Der Käufer stimmt einer Rücknahme in diesem Falle schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Käufers.
Ferner sind wir berechtigt, dem Käufer jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache zu untersagen und die Einzugsermächtigung (Absatz 5) zu widerrufen.
8.3. 

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Elementargewalten und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Hieraus resultierende Ansprüche an die Versicherung werden bereits jetzt an uns abgetreten.
8.4. 

Der Käufer darf die gelieferten Kaufsache und die an deren Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben
können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Käufer zu tragen.
8.5. 

Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen.

Dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere aus den Sicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages, inklusive Mehrwertsteuer
ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung befugt, wobei unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der
Fall, hat der Käufer uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und den Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

Die Einzugsermächtigung kann von uns im Falle von Vertragsverletzungen (insbesondere Zahlungsverzug) durch den Käufer widerrufen werden.
8.6. 

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit den von uns gelieferten Kaufsachen entstehenden Erzeugnissen zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten.

Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Teilen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Teile.


9. Pauschalierter Schadensersatz
9.1. 

Steht uns ein Schadensersatz- oder Wertminderungsanspruch gegen den Käufer, gegen dessen Vertreter oder gegen dessen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund –zu, sind wir berechtigt, 20 % der vereinbarten Vergütung ohne weiteren Nachweis als Schadensersatz oder Wertminderung zu
verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder einer höheren Wertminderung bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.


10. Schlussbestimmungen
10.1 

Anzuwendendes Recht ist das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens
über den internationalen Warenkauf (CISG).
10.2. 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an jedem anderen zuständigen Gerichtsstand geltend zu machen.
10.3. 

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Stand: August 2019 – Alle vorherigen Ausgaben verlieren ihre Gültigkeit.

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